Beratungsgrundsätze

02.11.2021, 11:31
  • Die Beratung ist freiwillig, niemand kann dazu verpflichtet werden. Sie verfolgt keine disziplinierende Absicht und kann jederzeit beendet werden.
  • Die Beratung unterliegt der Schweigeplicht. Von den Gesprächsinhalten darf ohne das Einverständnis der ratsuchenden Person niemand etwas erfahren - es sei denn, es erfolgt eine Schweigepflichtentbindung.
  • Beratung ist allparteilich. Es soll nach der besten Lösung für alle Beteiligten gesucht werden. Die Beratungslehrkraft ist unabhängig und frei von Weisungen Dritter.
  • Wahrung der Verantwortungsstruktur: Die Verantwortung für am Problem beteiligter Personen kann nicht auf die Beratungslehrkraft übertragen werden. Andere Zuständigkeiten werden respektiert und im Beratungsgeschehen „mitgedacht“. So kann es sinnvoll sein, weitere Experten oder Beteiligte einzubeziehen – unter der Voraussetzung, dass das Einverständnis der ratsuchenden Person vorliegt. Auch kann auf Wunsch Kontakt zu außerschulischen Unterstützungsangeboten hergestellt werden.
  • Hilfe zur Selbsthilfe. Es geht nicht um das Erteilen vorgefertigter Ratschläge. Vielmehr ist das Ziel eines Beratungsgesprächs, zusammen eine Problemsituation zu erfassen und gemeinsam geeignete Lösungsmöglichkeiten zu finden. Die Überzeugung, dass jeder Mensch wertvolle Ressourcen in sich trägt, die zur Bewältigung schwieriger Situationen beitragen können, ist eine Grundannahme beratender Tätigkeit.